Regeln Dänemark


a.Verkehr:
1. Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
2. Auf Autobahnen ist das Warnblinklicht einzuschalten, wenn
    wegen eines Staus oder einer anderen Gefahrensituation
    plötzlich stark abgebremst werden muss.
3. Bis zu 10 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
    besteht Parkverbot.
4. An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der
    Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
5. Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der
    Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen)
    beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen.
    Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
6. Achten Sie besonders auf die Einhaltung der Parkvorschriften. Verstöße werden   
    grundsätzlich mit mindestens 400 DKK Bußgeld belegt.
7. Sie benötigen den Führerschein und den Fahrzeugschein (bzw. die  
    Zulassungsbescheinigung Teil 1).
8. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als
    Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
9. Pannenhilfe vermittelt Ihnen zwischen 8.30 und 18 Uhr die
    ADAC-Notrufstation (Telefon 79 42 42 85).
    Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die FALCK-Organisation unter der   
    Telefonnummer 79 42 42 42.

b. Personen
Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personalausweis.
Alle Dokumente müssen mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein- besser aber noch mindestens 6 Monate!

c. Nortuf
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt (von jeder Telefonzelle ohne Münzeinwurf)
Telefonnummer 112

 


d. Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Stockholmsgade 57
DK-2100 Kopenhagen Oe.
Telefon 35 45 99 00
Telefax 35 26 71 05
tyskeamba@email.dk

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