Regeln Dänemark
a.Verkehr:
1. Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.
2. Auf Autobahnen ist das Warnblinklicht einzuschalten, wenn
wegen eines Staus oder einer anderen Gefahrensituation
plötzlich stark abgebremst werden muss.
3. Bis zu 10 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
besteht Parkverbot.
4. An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der
Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
5. Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der
Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen)
beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen.
Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
6. Achten Sie besonders auf die Einhaltung der Parkvorschriften. Verstöße werden
grundsätzlich mit mindestens 400 DKK Bußgeld belegt.
7. Sie benötigen den Führerschein und den Fahrzeugschein (bzw. die
Zulassungsbescheinigung Teil 1).
8. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als
Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
9. Pannenhilfe vermittelt Ihnen zwischen 8.30 und 18 Uhr die
ADAC-Notrufstation (Telefon 79 42 42 85).
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die FALCK-Organisation unter der
Telefonnummer 79 42 42 42.
b. Personen
Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personalausweis.
Alle Dokumente müssen mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein- besser aber noch mindestens 6 Monate!
c. Nortuf |
d. Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Stockholmsgade 57
DK-2100 Kopenhagen Oe.
Telefon 35 45 99 00
Telefax 35 26 71 05
tyskeamba@email.dk