Regeln Schweden

 

a. Verkehr
1. Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer
    eingeschaltet sein.
2. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
3. Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand
    bedeutet "Halteverbot".  
4. Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe
    Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild
    "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten "Parkverbot".
5. In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten
    und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der
    Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach.
6. Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen
    dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.
7. Das Schild "M" (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite
    bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle
    benutzen!
8. Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel
    sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder
    getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
9. Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte
    werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher
    Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.  
10.
Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr von den
      Straßenhilfsorganisationen "Assistancekåren" (Telefon 020 912 912) sowie
      "FALCK" (Telefon 087 679 000).

b. Personen
Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personalausweis.
Die Dokumente sollten mindestens noch 6 Monate Gültigkeit haben.

c. Notruf
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112

d. Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72
info@german-embassy.se

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